Private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen erstatten je nach Vertrag in der Regel einen Teil der Kosten als Heilpraktikerleistung, die nach GebüH, Ziffer 19, abgerechnet wird.
Für gesetzlich Versicherte ist die “ Zusatzversicherung Heilpraktiker“ zu empfehlen, die relativ preisgünstig ist.
Berufsbezogenes Coaching kann nach § 10 EStG steuerlich abgesetzt werden.